Allgemeinen Geschäftsbedingungen Catering
Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering AMRIT
Amrit I GmbH · Bans & Bans GbR · Amrit III GmbH · Amrit IV GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Catering-Leistungen der Amrit I GmbH, der Bans & Bans GbR, der Amrit III GmbH und der Amrit IV GmbH (nachfolgend „AMRIT“), insbesondere für die Bereitstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Buffets, Leihware und Servicepersonal.
(2) Vertragspartner des Kunden ist das Unternehmen, das im Angebot und auf der Rechnung benannt ist.
(3) Für Catering-Leistungen gehen diese Bedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Restaurant AMRIT vor.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AMRIT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote von AMRIT sind 10 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform bestätigt. Textform im Sinne dieser Bedingungen ist die Textform nach § 126b BGB, insbesondere E-Mail, Brief, Telefax und Scan. Die Übermittlung einer Auftragsbestätigung per E-Mail ist rechtsverbindlich.
(3) Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Kunde das von AMRIT bereitgestellte Kostenübernahmeformular mit Stempel und Unterschrift übermittelt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Zahlung nach der Veranstaltung auf Rechnung vorzunehmen.
(4) Abweichungen von diesen Bedingungen werden im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen.
§ 3 Bereitstellung und Lieferung
(1) Die Speisen und Getränke werden nach Vereinbarung zur Abholung bereitgestellt oder gegen gesondert ausgewiesene Gebühr geliefert.
(2) Die Lieferung erfolgt zu den vereinbarten Zeiten. Verzögerungen durch Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse, die AMRIT nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. § 13 bleibt unberührt.
(3) Geringfügige und dem Kunden zumutbare Abweichungen einzelner Speisen oder Getränke bleiben vorbehalten, etwa bei kurzfristiger Nichtverfügbarkeit. Die Gleichwertigkeit der Leistung bleibt dabei gewahrt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Gegenüber Unternehmern sind die angegebenen Preise Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern weist AMRIT Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer aus.
(2) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung und der Rechnung.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
§ 5 Personenzahl
(1) Änderungen der Personenzahl teilt der Kunde AMRIT spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mit.
(2) Grundlage der Abrechnung ist die zuletzt rechtzeitig bestätigte Personenzahl, auch wenn tatsächlich weniger Personen anwesend sind.
(3) Spätere Änderungen sind nur nach Absprache mit AMRIT möglich. Eine Erhöhung der Personenzahl steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. AMRIT behält sich in beiden Fällen eine entsprechende Preisanpassung vor.
§ 6 Liefer- und Servicepauschale
(1) Für die Lieferung erhebt AMRIT eine Lieferpauschale. Sie umfasst die Anlieferung und den Aufbau des Buffets sowie die Abholung am Folgetag.
(2) Eine Abholung am selben Tag ist nach Absprache möglich und wird gesondert berechnet.
(3) Die Lieferpauschale deckt ausschließlich den logistischen Aufwand ab. Serviceleistungen wie das Verteilen von Speisen, das Eindecken oder der Gästeservice sind nicht enthalten.
§ 7 Servicepersonal
(1) Servicepersonal ist mit einem Mindestzeitblock von vier Stunden buchbar. Darüber hinaus wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.
(2) Die Einsatzzeiten teilt der Kunde AMRIT im Voraus mit. Verlängerungen vor Ort werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(3) AMRIT empfiehlt eine Servicekraft je 30 Personen, damit der Ablauf reibungslos und der Service gleichbleibend gut ist.
§ 8 Leihware
(1) Das für Präsentation und Transport nötige Equipment (z. B. Tabletts, Platten, Schüsseln) überlässt AMRIT dem Kunden leihweise, teilweise gegen Gebühr. Die Leihware bleibt Eigentum von AMRIT.
(2) Der Kunde verwendet die Leihware nur bestimmungsgemäß und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er hält sie zum vereinbarten Abholtermin grob gereinigt (von Speiseresten befreit) und vollständig bereit.
(3) AMRIT prüft die Leihware nach Rücknahme auf Vollständigkeit und Zustand. Für Beschädigung oder Verlust, die der Kunde zu vertreten hat, haftet er in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Übliche Gebrauchsspuren gehen nicht zu Lasten des Kunden.
§ 9 Stornierung
(1) Der Kunde kann einen bestätigten Auftrag in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei AMRIT.
(2) Bei einer Stornierung berechnet AMRIT folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf den vereinbarten Auftragswert:
– mehr als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
– 7 bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %, mindestens 80,00 €
– 5 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %, mindestens 150,00 €
– 3 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AMRIT kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AMRIT bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Gesondert ausgewiesene Planungspauschalen sind von Absatz 2 ausgenommen und in voller Höhe zu entrichten, soweit die Planungsleistung bereits erbracht wurde.
(5) Im Krankheits- oder Notfall kann AMRIT im Einzelfall eine kulante Regelung treffen.
§ 10 Änderung des Rechnungsempfängers
(1) Soll die Rechnung nach Rechnungsstellung an einen anderen Empfänger ausgestellt werden, kann AMRIT dafür eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 € erheben. Erfolgt die Änderung vor Rechnungsstellung, fällt keine Gebühr an.
(2) Vertragspartner und Schuldner bleibt der ursprüngliche Auftraggeber.
§ 11 Allergene und besondere Ernährungsanforderungen
(1) Angaben zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen stellt AMRIT im Angebot sowie auf Anfrage bereit.
(2) Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen der Gäste teilt der Kunde spätestens mit der Bestätigung der Personenzahl nach § 5 in Textform mit. Ohne rechtzeitige Mitteilung kann AMRIT eine entsprechende Zubereitung nicht gewährleisten.
(3) In einer Gemeinschaftsküche lässt sich das Vorhandensein von Spuren einzelner Allergene nicht vollständig ausschließen.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Wird AMRIT die Leistung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, von AMRIT nicht zu vertretende Umstände unmöglich – etwa Unwetter, behördliche Anordnungen oder den Ausfall der Energieversorgung –, entfällt die Leistungspflicht.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder nach Wahl des Kunden auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit AMRIT die Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 13 Haftung
(1) AMRIT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von AMRIT, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) AMRIT haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AMRIT, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AMRIT nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer von AMRIT ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz
AMRIT verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausschließlich zur Durchführung des Vertrages. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Vertragsabwicklung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf amrit.de.
§ 15 Widerrufsrecht bei terminbezogenen Buchungen
Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Stornierungsregelung in § 9 bleibt davon unberührt.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 17 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vertragspartners nach § 1 Absatz 2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 18 Vorrang von Individualabreden, Textform
(1) Individuell getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).
(2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform. Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
AMRIT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
Stand: Oktober 2026