Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Restaurant AMRIT
Amrit I GmbH · Bans & Bans GbR · Amrit III GmbH · Amrit IV GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Tischreservierungen, Veranstaltungen und Catering-Leistungen der Amrit I GmbH, der Bans & Bans GbR, der Amrit III GmbH und der Amrit IV GmbH (nachfolgend „AMRIT“).
(2) Vertragspartner des Kunden ist das Unternehmen, das den jeweiligen Standort betreibt. Es ist im Angebot und auf der Rechnung benannt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AMRIT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote von AMRIT sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform bestätigt oder AMRIT die Buchung in Textform bestätigt. Textform im Sinne dieser Bedingungen ist die Textform nach § 126b BGB, insbesondere E-Mail, Brief, Telefax und Scan.
(3) Abweichungen von diesen Bedingungen werden im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen.
§ 3 Leistungen
(1) Die vereinbarten Leistungen werden nach Maßgabe des Angebots erbracht. Eine Lieferung außer Haus ist gegen gesondert ausgewiesene Gebühr möglich.
(2) Geringfügige und dem Kunden zumutbare Abweichungen einzelner Speisen oder Getränke bleiben vorbehalten, etwa bei kurzfristiger Nichtverfügbarkeit. Die Gleichwertigkeit der Leistung bleibt dabei gewahrt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Rechnung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
§ 5 Personenzahl
(1) Änderungen der gebuchten Personenzahl teilt der Kunde AMRIT in Textform mit.
(2) Eine Änderung der Personenzahl ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
(3) Geht eine Reduzierung später ein, wird der Abrechnung die zuletzt rechtzeitig bestätigte Personenzahl zugrunde gelegt. AMRIT lässt sich ersparte Aufwendungen anrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AMRIT kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bei einer Erhöhung der Personenzahl behält AMRIT sich eine entsprechende Preisanpassung vor. Die Annahme einer Erhöhung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.
§ 6 Stornierung
(1) Der Kunde kann die Buchung in Textform stornieren.
(2) Bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen keine Stornokosten an. Bei späterer Stornierung berechnet AMRIT 100 % des vereinbarten Preises abzüglich ersparter Aufwendungen.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AMRIT kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AMRIT bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Gesondert ausgewiesene Pauschalen für die Veranstaltungsplanung sind von Absatz 2 ausgenommen und in voller Höhe zu entrichten, soweit die Planungsleistung bereits erbracht wurde.
§ 7 Höhere Gewalt
(1) Wird AMRIT die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, von AMRIT nicht zu vertretende Umstände unmöglich — etwa Unwetter, behördliche Anordnungen oder den Ausfall der Energieversorgung — entfällt die Leistungspflicht.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit AMRIT die Umstände nicht zu vertreten hat.
(3) Beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Verspätungen
AMRIT haftet nicht für Verspätungen, die AMRIT nicht zu vertreten hat. § 9 bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
(1) AMRIT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von AMRIT, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) AMRIT haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AMRIT, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AMRIT nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer von AMRIT ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
§ 10 Allergene und besondere Ernährungsanforderungen
(1) Angaben zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen stellt AMRIT in den Speisekarten sowie auf Anfrage bereit.
(2) Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen teilt der Kunde bei Veranstaltungen und Catering spätestens mit der Bestätigung der Personenzahl nach § 5 in Textform mit. Ohne rechtzeitige Mitteilung kann AMRIT eine entsprechende Zubereitung nicht gewährleisten.
(3) In einer Gemeinschaftsküche lässt sich das Vorhandensein von Spuren einzelner Allergene nicht vollständig ausschließen.
§ 11 Widerrufsrecht bei terminbezogenen Buchungen
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das betrifft insbesondere Tischreservierungen sowie Veranstaltungs- und Cateringbuchungen zu einem festen Termin. Die Stornierungsregelung in § 6 bleibt davon unberührt.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vertragspartners nach § 1 Absatz 2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 14 Vorrang von Individualabreden, Textform
(1) Individuell getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).
(2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform. Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
AMRIT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
Stand: September 2026