Allgemeine Geschäftsbedingungen – Foodtrailer, Getränkewagen & Coffee Bars
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den mobilen Verkauf – AMRIT
Foodtrailer, Getränkewagen & Coffee Bars
Amrit I GmbH · Bans & Bans GbR
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die AMRIT mit seinen mobilen Einheiten erbringt – insbesondere Foodtrailern, Getränkewagen und Coffee Bars – auf öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, Märkten, Feiern und Festivals.
(2) Je nach Einsatzort und Einheit erbringt die Amrit I GmbH oder die Bans & Bans GbR (jeweils nachfolgend „AMRIT“) die Leistung. Vertragspartner des Auftraggebers ist das im Angebot genannte Unternehmen.
(3) Die mobilen Einheiten stehen im folgenden Eigentum:
– zwei Foodtrailer, beide im Eigentum der Amrit I GmbH,
– drei Getränkewagen (rot, weiß und schwarz), davon der weiße Getränkewagen (UNDONE) im Eigentum der Bans & Bans GbR, der rote und der schwarze im Eigentum der Amrit I GmbH,
– Coffee Bars und weitere mobile Einheiten im Eigentum des jeweils im Angebot genannten Unternehmens.
(4) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AMRIT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote von AMRIT sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform bestätigt und AMRIT den Auftrag in Textform bestätigt. Textform im Sinne dieser Bedingungen ist die Textform nach § 126b BGB, insbesondere E-Mail, Brief, Telefax und Scan.
§ 3 Technische Voraussetzungen
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der mobilen Einheiten erfüllt sind. Je Einheit gelten folgende Anforderungen, für weitere Einheiten die im Angebot genannten:
Foodtrailer (beide Foodtrailer baugleich)
– Stellfläche: mindestens 7,5 m × 4,7 m
– Strom: 32 A CEE-Starkstromanschluss (zwingend erforderlich)
– Wasser: Anschluss empfohlen, alternativ Betrieb über Kanister
– Abwasser: Anschluss oder Entsorgung über Kanister
Getränkewagen (rot, weiß und schwarz, baugleich)
– Abmessungen: ca. 6 m Länge × 4,7 m Breite im geöffneten Zustand (Klappen nach oben) × 2,5 m Höhe
– Strom: 16 A CEE-Anschluss
– Wasser: Anschluss zwingend erforderlich
– Abwasser: Entsorgung über Anschlüsse oder bereitgestellte Sammelbehälter
Coffee Bars (baugleich)
– Stellfläche: 2,5 m × 3 m
– Strom und Wasser: laut Angebot
(2) Die Stellflächen müssen eben, befestigt und für Fahrzeuge bzw. Einheiten dieser Größe gut zugänglich sein.
(3) Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Betrieb nicht aufgenommen werden. Hat der Auftraggeber dies zu vertreten, behält AMRIT den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. AMRIT lässt sich ersparte Aufwendungen anrechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AMRIT kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Aufbau, Betrieb und Logistik
(1) Aufbau, Betrieb und Abbau erfolgen in Abstimmung mit dem Veranstalter. Im Leistungsumfang enthalten sind Anlieferung, Aufbau, Anschluss, Rückbau und Abholung am selben Tag oder am Folgetag, je nach vorheriger Absprache.
(2) Die Einheiten werden ausschließlich von geschultem Personal von AMRIT betrieben. Dritte dürfen Geräte, Anschlüsse oder Einbauten nicht bedienen oder verändern.
(3) Die Müllentsorgung sowie geeignete Strom- und Wasseranschlüsse stellt der Veranstalter sicher.
§ 5 Sicherheit und Genehmigungen
(1) Der Auftraggeber holt alle erforderlichen Genehmigungen, Zufahrtsrechte und Sicherheitsfreigaben für den Veranstaltungsort ein.
(2) AMRIT darf den Betrieb ablehnen oder unterbrechen, wenn Sicherheitsrisiken, behördliche Auflagen oder technische Mängel einen sicheren Ablauf gefährden. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, gilt § 3 Absatz 3 entsprechend.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Gegenüber Verbrauchern weist AMRIT Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer aus.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(3) AMRIT ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorkasse zu verlangen. Die Höhe wird im Angebot ausgewiesen.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
§ 7 Stornierung
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei AMRIT.
(2) Bei einer Stornierung berechnet AMRIT folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
– 30 oder mehr Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
– 7 bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
– weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 %
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AMRIT kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AMRIT bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, insbesondere für bereits angefallene Kosten für Material, Vorbereitung oder Personalplanung.
§ 8 Haftung
(1) AMRIT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von AMRIT, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) AMRIT haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AMRIT, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AMRIT nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, die außerhalb des Einflussbereichs von AMRIT liegen, haftet AMRIT nicht. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer von AMRIT ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
§ 9 Hygiene und Vorschriften
(1) AMRIT hält alle geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften ein, insbesondere die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Wasser, Abwasser und Strom am Veranstaltungsort hygienekonform bereitgestellt werden.
§ 10 Datenschutz
AMRIT verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausschließlich zur Durchführung des Vertrages. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf amrit.de.
§ 11 Widerrufsrecht bei terminbezogenen Buchungen
Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Stornierungsregelung in § 7 bleibt davon unberührt.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 14 Vorrang von Individualabreden, Textform
(1) Individuell getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).
(2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform. Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
AMRIT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
Stand: Oktober 2026